Geschäftsordnung

für das Partnerschaftskomitee der Stadt Reinbek

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Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2009 folgende Geschäftsordnung für das Partnerschaftskomitee der Stadt Reinbek beschlossen:

 

 

§ 1

Name, Rechtsstatus

 

(1)         Zur Unterstützung der kommunalen Aufgaben im Rahmen der Städtepartnerschaften und der internationalen Begegnungen ist bei der Stadt Reinbek ein Komitee gebildet, das den Namen

 

'Partnerschaftskomitee der Stadt Reinbek'

trägt.

 

(2)         Das Komitee ist ein beratendes Gremium der jeweiligen Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

§ 2

Aufgaben und Ziele

 

(1)         Das Partnerschaftskomitee der Stadt Reinbek fördert und entwickelt die Zusammenarbeit mit den Partnerstädten der Stadt Reinbek, trägt zur Vertiefung der Ideen der europäischen Einigung und der internationalen Begegnungen bei. Es fördert diese Gedanken in der Bevölkerung sowie in den Reinbeker Schulen, Vereinen, Kirchen, Verbänden und Organisationen.

 

(2)         Das Komitee erfüllt diese Aufgaben und Ziele als beratendes Gremium für die jeweilige Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und die zuständigen städtischen Gremien.

 

(3)         Das Komitee wirkt insbesondere mit bei:

 

-      Koordination und Vorbereitung von Begegnungen

-      Erstellung von Jahresplänen

-      Anforderung der Haushaltsmittel

-      Aufstellung etwaiger Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

-      Gestaltung städtischer Begegnungsprogramme

 

 

§ 3

Wahlzeit, Mitgliedschaft und Vorsitz

 

(1)         Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister legt dem Hauptausschuss der Stadt Reinbek eine Liste mit bis zu 15 Personen vor, die bereit sind, im Partnerschaftskomitee der Stadt Reinbek mit zu wirken.

 

Der Hauptausschuss beruft oder bestätigt im Zwei-Jahresrhythmus die Mitglieder des Partnerschaftskomitees der Stadt Reinbek.

 

(2)         Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft das Partnerschaftskomitee der Stadt Reinbek zur ersten Sitzung ein.

 

(3)         Das Partnerschaftskomitee der Stadt Reinbek wählt bei der ersten Sitzung nach der Einberufung oder Bestätigung die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Partnerschaftskomitees der Stadt Reinbek und deren / dessen Stellvertreterin / Stellvertreter.

                              

 

§ 4

Sitzungen

 

(1)         Die Sitzungen des Partnerschaftskomitees der Stadt Reinbek finden in der Regel monatlich statt. Die Sitzungen sind öffentlich.

 

(2)         Das Partnerschaftskomitee ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder.

 

(3)         Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

(4)         Von allen Sitzungen wird ein Beschlussprotokoll verfasst.

 

 

 

Reinbek, den 29.10.2009

 

 

Stadt Reinbek

 

Axel Bärendorf

Bürgermeister



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